Seit August bestehe die Möglichkeit, direkt bei der COFAG eine Korrekturmeldung für beantragte oder erstattete Zuschüsse zu erstatten, in deren Folge die Zuschüsse ganz oder teilweise rückzahlbar werden. Diese Möglichkeit werde begleitet von einem Infoblatt, das ua einen strafrechtlichen Hinweis enthält. Auf diesen Hinweis geht der Autor ein.