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COFAG-Korrekturmeldung und tätige Reue (Glaser, SWK 27/2021, S. 1230)

Artikelrundschau September 2021 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/773ÖStZ 2021, 605 Heft 21 v. 29.10.2021

Seit August bestehe die Möglichkeit, direkt bei der COFAG eine Korrekturmeldung für beantragte oder erstattete Zuschüsse zu erstatten, in deren Folge die Zuschüsse ganz oder teilweise rückzahlbar werden. Diese Möglichkeit werde begleitet von einem Infoblatt, das ua einen strafrechtlichen Hinweis enthält. Auf diesen Hinweis geht der Autor ein.

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