Der Bundestag habe am 11. 6. 2021 das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAbwG)" beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates sei am 25. 6. 2021 erfolgt. Das Gesetz sei im BGBl I 2021, 2035 verkündet worden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen.