Beim Finanzierungsleasing gehe man davon aus, dass seitens des Leasinggebers die Amortisation der Anschaffungskosten in der kalkulierten Leasingrate mitberücksichtigt worden sei. Diese kalkulierte AfA-Komponente orientiere sich nicht an der gesetzlichen Nutzungsdauer von acht Jahren, sondern an der Laufzeit des Leasingvertrags. Dies bedeute, dass bei einem Leasingvertrag mit einer Laufzeit von zB vier Jahren die Amortisation der Anschaffungskosten mit vier Jahren und nicht mit der gesetzlichen Nutzungsdauer von acht Jahren kalkuliert worden sei. Obwohl beim Elektro-Pkw die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs bestehe, seien trotzdem die ertragsteuerlichen Einschränkungen wie gesetzliche Nutzungsdauer von acht Jahren, Luxustangente von € 40.000 bzw Leasing-Aktivposten zu berücksichtigen.