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Die COFAG-Korrekturmeldung für rückbezahlte Zuschüsse (Inzinger, SWK 25/2021, S. 1162)

Artikelrundschau September 2021 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/757ÖStZ 2021, 603 Heft 21 v. 29.10.2021

Die COFAG habe die Möglichkeit einer Korrekturmeldung geschaffen. Wenn ein Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe zusteht, könne der Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückgezahlt und durch die Korrekturmeldung offengelegt werden. Die Autorin stellt den Ablauf der Korrekturmeldung dar und zeigt das damit in Zusammenhang stehende Thema der tätigen Reue auf.

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