Mit dem E-Commerce-Paket reagierte der (Unions-)Gesetzgeber auf die fortschreitende Globalisierung und Zunahme des elektronischen Handels. Das Paket bezweckt die EU-weite Modernisierung der Umsatzsteuerregelungen, mit Blick auf vielfältige Zielsetzungen wie die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen,1 die Sicherstellung einer wirksamen und effizienten Steuererhebung2 und die Verringerung von Verwaltungsaufwand.3 Neben einem weiteren Schritt in Richtung Realisierung des Bestimmungslandprinzips im Bereich des Versandhandels bewirken die Neuregelungen auch eine weitreichende Einbeziehung von Plattformen in die Steuererhebung sowie Verwaltungsvereinfachungen für Unternehmen durch die Ausweitung des One-Stop-Shop (OSS). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über diese Maßnahmen.*