Mit der Neuverlautbarung werden umfassende Weiterentwicklungen der Verrechnungspreispraxis der letzten 10 Jahre in die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien eingearbeitet. Das Update beinhaltet insbesondere auch die Ergebnisse des BEPS-Projekts und der darauf aufbauenden Aktualisierungen der OECD Transfer Pricing Guidelines. Dort wo die OECD-Vorgaben Interpretationsspielraum lassen, wurden in den VPR 2021 durchaus interessante Aussagen getätigt, die für den Steuerpflichtigen weitreichende Folgen haben können.