Herzstück des im Juni verabschiedeten dt KöMoG sei die Einführung einer Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften. Ab 2022 erhielten Personengesellschaften dadurch die Möglichkeit, dieselben ertragsteuerlichen Regelungen in Anspruch zu nehmen wie Kapitalgesellschaften. In der Juli-Ausgabe der RdW wurde das Optionsmodell vorgestellt und kritisch analysiert. Die Autorinnen gehen auf die konkreten Auswirkungen für die Besteuerung in Ö ein. Anders als bisher, komme es aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung der Steuersubjektivität von optierenden Gesellschaften zu Qualifikations- und Zurechnungskonflikten im Verhältnis zwischen Ö und D.