Das Factoring-Geschäft habe sich in den letzten zehn Jahren in Ö mehr als verdreifacht. Damit sei auch die bilanzielle Bedeutung stark angestiegen. Der dt Auffassung folgend wurde bisher anhand des Delkredererisikos zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden, wobei in letzterem Fall die Forderungen weiter beim forderungsübertragenden Zedenten ausgewiesen werden sollen. Im Gegensatz zu D liege in Ö idR jedoch ein Kaufvertrag vor. Darauf basierend habe sich die Auffassung entwickelt, dass auch bei Verbleib des Delkredererisikos ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Factorbank erfolge.