Seite 61
Der VwGH habe der Ansicht des BFG, wonach bei Schenkungen von Immobilien unter Rückbehalt des Fruchtgenusses mit der Vereinbarung einer Substanzabgeltung neben der GrESt auch eine Rechtsgeschäftsgebühr anfallen solle, eine Absage erteilt.
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Der VwGH habe der Ansicht des BFG, wonach bei Schenkungen von Immobilien unter Rückbehalt des Fruchtgenusses mit der Vereinbarung einer Substanzabgeltung neben der GrESt auch eine Rechtsgeschäftsgebühr anfallen solle, eine Absage erteilt.