Mit dem (1.) Finanz-Organisationsreformgesetz, kurz FORG, und dem 2. FORG werde zum 1. 1. 2021 eine weitreichende und tiefgreifende Strukturreform der österr Finanzverwaltung umgesetzt. Wenn auch das BFG durch dieses Gesetzespaket nicht direkt mit eigenen organisationsrechtlichen Änderungen konfrontiert sei, bestünden doch mehrere systemimmanente rechtliche und tatsächliche Auswirkungen auf den Geschäftsgang des BFG. Die damit zusammenhängenden Herausforderungen und mögliche Lösungen, werden erörtert.