Mit dem Fixkostenzuschuss, dem Corona-Hilfsfonds, der Kurzarbeit, dem Härtefallfonds, den Steuerstundungen sowie diversen anderen Unterstützungsmaßnahmen sei ein umfangreiches "Corona-Hilfspaket" geschnürt worden, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Zur Abwicklung von Fixkostenzuschuss und Staatsgarantien für Betriebsmittelkredite wurde die COFAG gegründet. Die meisten Hilfsmaßnahmen würden ohne Rechtsanspruch gewährt. Jedoch könnten zugesagte Förderungen am Zivilrechtsweg eingeklagt werden.