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Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage von Amount A und die formelhafte Gewinnzuordnung

PILLAR ONEDr. Veronika Daurer, LL.B. (WU)ÖStZ 2021/11ÖStZ 2021, 24 Heft 1 und 2 v. 21.1.2021

Ein wichtiger Eckpunkt bei der Ausgestaltung von Amount A ist die möglichst einfache Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Daher soll nach dem Pillar One Blueprint die Bemessungsgrundlage, das standardisierte Ergebnis vor Steuern, weitgehend aus bereits bestehenden (und verlässlichen) "Informationsquellen" abgeleitet werden: nämlich dem veröffentlichten konsolidierten Konzernabschluss der Unternehmensgruppe. Auch die Gewinnzuordnung, also die Aufteilung der Bemessungsgrundlage auf die verschiedenen Marktjurisdiktionen, soll möglichst einfach ausgestaltet werden und bedient sich einer simplen Aufteilungsformel.

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