Ein wichtiger Eckpunkt bei der Ausgestaltung von Amount A ist die möglichst einfache Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Daher soll nach dem Pillar One Blueprint die Bemessungsgrundlage, das standardisierte Ergebnis vor Steuern, weitgehend aus bereits bestehenden (und verlässlichen) "Informationsquellen" abgeleitet werden: nämlich dem veröffentlichten konsolidierten Konzernabschluss der Unternehmensgruppe. Auch die Gewinnzuordnung, also die Aufteilung der Bemessungsgrundlage auf die verschiedenen Marktjurisdiktionen, soll möglichst einfach ausgestaltet werden und bedient sich einer simplen Aufteilungsformel.