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Grundlegende Informationen zum Lockdown-Umsatzersatz für Dezember

Info aktuellCOVID-19Bearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/2ÖStZ 2021, 4 Heft 1 und 2 v. 21.1.2021

Bis 15. 12. 2020 konnten all jene Unternehmen einen Lockdown-Umsatzersatz beantragen, die im Zeitraum vom 3. 11. bis 6. 12. 2020 von den verordneten Einschränkungen betroffen waren und in einer direkt betroffenen Branche tätig waren (zum Lockdown-Umsatzersatz für November siehe schon ÖStZ 2020/766 und ÖStZ 2020/856).

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