Bis 15. 12. 2020 konnten all jene Unternehmen einen Lockdown-Umsatzersatz beantragen, die im Zeitraum vom 3. 11. bis 6. 12. 2020 von den verordneten Einschränkungen betroffen waren und in einer direkt betroffenen Branche tätig waren (zum Lockdown-Umsatzersatz für November siehe schon ÖStZ 2020/766 und ÖStZ 2020/856).