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EuGH bestätigt Möglichkeit der umsatzsteuerfreien Auslagerung (Aigner, SWK 22/2021, S. 1097)

Artikelrundschau August 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/720ÖStZ 2021, 548 Heft 19 v. 30.9.2021

In dem mit Spannung erwarteten Urteil habe der EuGH die Anwendbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung auf die Auslagerung steuerlicher Arbeiten bestätigt, welche die korrekte Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber nach den Vorgaben des nationalen Rechts sicherstellen. Selbiges gelte für die Einräumung von Nutzungsrechten an Software-Modulen, welche zur Performancemessung und für das Risikomanagement eingesetzt würden, vorausgesetzt die von dritter Seite erbrachten Leistungen wiesen eine enge Verbindung mit der Verwaltung von Sondervermögen auf und würden ausschließlich für die Zwecke der Verwaltung von Sondervermögen erbracht.

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