Die EU-Mitgliedstaaten hätten sich auf die Einführung einer gemeinsamen Blacklist, einer Liste unkooperativer Steuerjurisdiktionen verständigt. Erträge aus gelisteten Ländern und Territorien unterlägen höheren Prüfungsrisiken sowie verschärften materiellen Regelungen. Die mögliche Einbeziehung der Türkei hätte erhebliche Auswirkungen auf die Außenwirtschaft Ös und anderer Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund untersucht Geringer die primärrechtlichen Anforderungen für die Annahme und Anwendung der EU-Schwarzen Liste.