Mit dem RÄG 2014 habe der Gesetzgeber die Ausschüttungssperren des UGB neu organisiert und angepasst. Zu den inhaltlichen Voraussetzungen für die Ausschüttungssperren für umgründungsbedingte Aufwertungsgewinne, aber auch zur Ausschüttungssperre für aktive latente Steuern gäbe es bereits umfangreiche Literatur. Im Zusammenhang mit Ausschüttungen, die unter Missachtung der Ausschüttungssperren durchgeführt werden, seien die steuerlichen Auswirkungen jedoch ausschließlich für § 235 Abs 1 UGB gesetzlich geregelt. Welche steuerlichen Folgen eine Ausschüttung unter Verletzung des § 235 Abs 2 UGB habe, sei gesetzlich nicht normiert und auch in der Literatur und Judikatur bislang noch nicht behandelt worden.