Im Beitrag werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Regime der Gruppenbesteuerung und jenem der Hinzurechnungsbesteuerung dargestellt. Weiters wird die Frage behandelt, ob diese körperschaftsteuerrechtlichen Vorschriften miteinander kollidieren können, und in weiterer Folge, wie in einem Kollisionsfall entsprechend vorzugehen wäre.