Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde die beschleunigte Gebäudeabschreibung eingeführt. Diese Regelung biete die Möglichkeit, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Entstehen bei einer Betätigung Verluste, stelle sich die Frage, ob eine steuerlich relevante Einkunftsquelle oder Liebhaberei vorliegt. Die Autorin erörtert, welche Auswirkung die beschleunigte Gebäudeabschreibung auf diese Beurteilung hat.