In regelmäßigen Abständen komme es vor, dass Botschaften neue Räumlichkeiten benötigen und daher als Bestandnehmer einen Bestandvertrag abschließen. Dieser auf den ersten Blick banal anmutende Sachverhalt führte in der gebührenrechtlichen Behandlung allerdings zu spannenden Fragestellungen. Dieser Beitrag soll einer kritischen Auseinandersetzung mit zahnlosen Befreiungen samt Änderungsvorschlag dienen.