Der VwGH habe jüngst seine Rechtsansicht zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von (Luxus-)Immobilien zu Wohnzwecken durch Körperschaften (Stiftungen) an ihnen nahestehende Personen (Stifter) ausgeführt. Im Beitrag wird die Ansicht des VwGH, dass bei überwiegender verdeckter Ausschüttung keine steuerbare Vermietung vorliege und die Normalwertregelung nicht zur Anwendung komme, im Lichte der Rsp des EuGH, des VwGH selbst und des Gesetzes reflektiert und hinterfragt, ob nicht eine andere Sichtweise geboten wäre.