Mit 1. 7. 2021 sei eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Fernverkäufen wirksam geworden. Die neuen Regelungen sollten einerseits die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten schützen und die Besteuerung im Bestimmungsland sicherstellen. Andererseits sollten gleiche Ausgangsbedingungen für die betroffenen Unternehmer geschaffen und der Verwaltungsaufwand verringert und insb auch ein Wettbewerbsvorteil für Lieferanten aus Drittstaaten vermieden werden.