Die grenzüberschreitende Ausschüttung von Dividenden gehe häufig in zweierlei Hinsicht mit dem Problem der Doppelbesteuerung einher. Unternehmensgewinne könnten einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung und einer rechtlichen Doppelbesteuerung unterliegen. Nach Ansicht des EuGH seien solche Nachteile nicht diskriminierend, weil sie sich aus der parallelen oder mehrfachen Ausübung der Steuerhoheit ergeben. Vor Kurzem habe der EuGH seine Auffassung zur Doppelbesteuerung in sehr konsequenter Weise bestätigt.