Die Abzugsteuer auf das Arbeitskräftegestellungsentgelt soll laut VwGH die Besteuerung der entsandten Arbeitnehmer in Ö sicherstellen. Eine Entlastung von der Abzugsteuer setze voraus, dass diese Funktion entweder über den (freiwilligen) Lohnsteuerabzug oder über das Einkommensteuerveranlagungsverfahren wahrgenommen werde. Ist dies nicht der Fall, sei eine Rückerstattung der Abzugsteuer nur insoweit möglich, als die Abzugsteuer die theoretische Einkommensteuer der Arbeitnehmer übersteige.