Das BFG hatte den Fall einer in Ö ansässigen Person zu entscheiden, die in Ö als An-
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gestellter der Schweizer Regierung und eines Schweizer Kantons tätig war. Das Gericht kam zum Schluss, dass diese Einkünfte in Ö steuerpflichtig seien und Ö eine schweizerische Steuer anrechnen müsse. Da die Schweiz von ihrem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch machte, war Ö der einzige Staat, der die Einkünfte besteuerte. Lang analysiert und kritisiert das Urteil.