Sozialpläne seien ein Instrument, das gerade in Post-Corona-Zeiten Bedeutung gewinnen werde. Ihre Funktion bestehe darin, im Zuge von Betriebsänderungen auftretende Nachteile für die Arbeitnehmerschaft zu verhindern. Würden im Rahmen von Sozialplänen Zahlungen an die Arbeitnehmer geleistet, seien auch die steuerlichen Konsequenzen in den Blick zu nehmen. Auf Ebene der Arbeitnehmer lägen sonstige Bezüge vor. Für den Arbeitgeber lägen Betriebsausgaben vor, wobei allerdings das Betriebsausgabenabzugsverbot für Abfertigungen zu beachten sei. Damit erweise sich die Behandlung von Sozialplanabfertigungen als komplex und in ihren Auswirkungen problematisch.