Der österr Gesetzgeber hat eine Fülle von Hilfen verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie abzumildern. Klassische Direktsubventionen werden von mehreren indirekten steuerlichen Maßnahmen begleitet, wie bspw dem zeitlich befristeten Verlustrücktrag. Die Autorin zeigt, dass solche begünstigenden Steuermaßnahmen nach der Rsp des EuGH unter Beihilfeverdacht stehen.