Für alle Betriebe, die trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs in den letzten Monaten nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, kann weiterhin der Ausfallsbonus und der Verlustersatz unter adaptierten Bedingungen beantragt werden. Ab 16. August 2021 kann man die zwei COVID-Hilfen für den Monat Juli 2021 beantragen. Der sogenannte "Ausfallsbonus II" wurde adaptiert und bis Ende September verlängert, der Verlustersatz wurde unter leichter Anpassung der Anspruchskriterien bis Ende des Jahres verlängert.