Die aktualisierten Pensionstafeln AVÖ 2018-P berücksichtigen die geänderten Rahmenbedingungen seit der letzten Veröffentlichung im Jahr 2008 und könnten sich demzufolge umfassend auf die Höhe der Personalkapitalrückstellungen auswirken. In diesem Zusammenhang sei erstmalig von der Verordnungsermächtigung in § 222 Abs 3 UGB Gebrauch gemacht worden. Im Beitrag werden die Auswirkungen der neuen Rechnungsgrundlagen sowie der Einfluss der Override-Verordnung auf die Vermögens- und Ertragslage österr börsennotierter Unternehmen untersucht. Im Fokus stehen dabei die quantitativen Merkmale der Anpassung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen an die aktualisierten Rechnungsgrundlagen.