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Greift bei einer international tätigen Beteiligungsholding das Abzugsverbot? (Kühbacher, SWK 17/2021, S. 938)

ArtikelrundschauJuni 2021MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/625ÖStZ 2021, 459 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Aufwendungen und Ausgaben dürften nicht abgezogen werden, soweit diese in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Einnahmen stünden. Da Beteiligungserträge generell und bei internationalen Schachtelbeteiligungen auch Veräußerungsgewinne steuerfrei blieben, stelle sich die Frage, ob bei einer international tätigen Holding Verwaltungsaufwendungen in Bezug auf die von ihr gehaltenen Beteiligungen vom steuerlichen Abzugsverbot betroffen seien.

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