Seit fast einem Jahrzehnt sei die Entnahme und das sonstige Ausscheiden von Wertpapieren aus einem Depot in der ESt als materiell-rechtlicher Realisationstatbestand ausgestaltet (§ 27 Abs 6 Z 2 EStG). Dennoch treten dazu noch laufend ungeklärte Rechtsfragen auf. Dies betreffe auch die Behandlung von Depotübertragungen im Rahmen von Umgründungen im Anwendungsbereich des UmgrStG; dem wird im Beitrag nachgegangen.