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Passivierung von Besserungsverbindlichkeiten nach Verschmelzung: Verdeckte Gewinnausschüttung oder Überspannung der sozietären Veranlassung? (Kirchmayr/Voit, taxlex 2021/46, S. 212)

ArtikelrundschauJuni 2021MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/593ÖStZ 2021, 456 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Der BFH beschäftigte sich mit der Frage, welche Auswirkungen eine Verschmelzung und ein damit einhergehender Schuldnerwechsel auf einen auflösend bedingten Forderungsverzicht mit Besserungsabrede haben. Der BFH qualifizierte die aufwandswirksame Wiedereinbuchung der Verbindlichkeit bei der übernehmenden Gesellschaft als verdeckte Ausschüttung.

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