Im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung seien bisher die Begriffe "Wohnsitz" und "Quelle" bekannt. Anderwald zeigt, dass die für Mehrwertsteuerzwecke entwickelten Grundsätze - nämlich die Unterscheidung zwischen "Herkunft" und "Ziel" - auch im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung relevant seien.