Kommunen tendieren dazu, zur Bewältigung des zunehmenden öffentlichen Verkehrs öffentliche Verkehrsmittel auszubauen und, wenn verkehrsaufkommensmäßig notwendig und technisch möglich, auch Untergrundbahnen zu errichten. Um den beachtlichen Finanzaufwand für Errichtung und Betrieb abzudecken, werden nicht nur Ertragsanteile nach dem FAG, die dort vorgesehenen Finanzzuweisungen, ausschließliche effiziente Gemeindeabgaben (Kommunalsteuer), sondern auch weitere Abgabenerträge in Erwägung gezogen. Der Beitrag setzt sich generell mit den rechtlichen Möglichkeiten der Einführung weiterer Gemeindeabgaben auseinander.