Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen würden vom österr Staat mit unterschiedlichen Instrumenten kompensiert. Die meisten Instrumente seien ertragsteuerfrei; allenfalls erfolge eine Kürzung der mit der Förderung verbundenen Betriebsausgaben. Umsatzsteuerlich handle es sich um echte Zuschüsse. Eine wesentliche Ausnahme von diesem Grundsatz bilde der Lockdown-Umsatzersatz und der Ausfallsbonus.