Ausgelöst durch eine Rechnungshofprüfung seien die Naturalwohnungen von Bundesbediensteten Gegenstand abgabenbehördlicher Verfahren geworden. Bei der Besteuerung dieser Sachbezüge seien bislang vor allem Fragen zur Wiederaufnahme der Veranlagungen der im Ruhestand befindlichen Naturalwohnungsinhaber behandelt worden. Die Autoren zeigen neue Aspekte auf und diskutieren die Verpflichtung zur gemeinsamen Versteuerung von Mehrfachbezügen sowie die primäre Haftung des Dienstgebers für die Lohnsteuernachforderung.