Im Rahmen des § 26 Z 5 EStG konnten Arbeitgeber:innen den Arbeitnehmer:innen bereits bisher "Jobtickets" als nicht steuerbare Leistung zukommen lassen. Durch die Novellierung werde der Anwen-
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dungsbereich aber deutlich erweitert und es seien sämtliche Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel mitumfasst, wenn diese entweder am Wohn- oder Arbeitsort gültig seien.