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Veräußerung einer Erfindung: Keine kumulative Anwendung von Tarifermäßigungen (Konrad, BFGjournal 5/2021, S. 187)

Artikelrundschau Mai 2021 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/542ÖStZ 2021, 414 Heft 14 v. 14.7.2021

Wird eine Erfindung mit Gewinn veräußert, sei fraglich, ob Tarifermäßigungen dem veräußernden Erfinder kumulativ zustehen bzw welche Bestimmung vorrangig anzuwenden sei. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob der Freibetrag nach § 24 Abs 4 EStG 1988 vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden könne.

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