Mit dem KonStG 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, neben der linearen AfA auch eine degressive AfA sowie für Gebäude eine beschleunigte AfA steuerlich geltend zu machen. Die Autoren untersuchen die Wirkungen aus investitionstheoretischer Sicht und schließen mit einer ökonomischen Würdigung der beiden Maßnahmen.