Die COVID-19-Investitionsprämie fördere Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen im Inland. Damit eine Neuinvestition förderfähig ist, müsste eine rechtzeitige erste Maßnahme gesetzt werden. Die diesbezügliche Frist sei um drei Monate verlängert worden. Rund um diese ersten Maßnahmen ergäben sich zahlreiche Zweifelsfragen.