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Ertragsteuerliche Behandlung von Staking im Privatvermögen (Twardosz, SWK 13-14/2021, S. 779)

Artikelrundschau Mai 2021 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/536ÖStZ 2021, 413 Heft 14 v. 14.7.2021

Das Staking stelle, anders als das Mining, in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit dar. Zum Teil werde vertreten, dass durch Staking Einkünfte aus sonstigen Leistungen erzielt würden. Im Sinne einer BMF-Information zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Assets könnten hingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen. Eine Klarstellung sei wünschenswert.

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