Die PKW-Angemessenheitsverordnung begrenzt die steuerlich angemessenen Anschaffungskosten für Pkw auf 40.000 €. Sind Pkw auch dann Betriebsvermögen, wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten diese Angemessenheitsgrenze um mehr als 100 % übersteigen (über 80.000 € liegen)? Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.