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Kein Steuerschuldübergang mehr für Montagelieferungen in Deutschland ab Juli 2021 (Langer, SWK 15/2021, S. 882)

Artikelrundschau Mai 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/527ÖStZ 2021, 396 Heft 13 v. 30.6.2021

Umsätze, bei denen der Lieferer Gegenstände zum Abnehmer transportiert und diese anschließend dort installiert, seien Montagelieferungen und keine Werklieferungen. Eine Werklieferung liege nur dann vor, wenn ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird. Das dBMF habe diese Rechtsprechung inzwischen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) aufgenommen und damit für eine lange fällige Klarstellung gesorgt.

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