Die schwedische Finanzverwaltung versagte aufgrund einer Ausnahmebestimmung des schwedischen EStG den steuerlichen Abzug geleisteter konzerninterner Zinszahlungen. Der EuGH habe entschieden, dass das schwedische Abzugsverbot für Zinsen auf Konzerndarlehen gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße. Dieses Urteil könne wesentliche Folgen für die Auslegung des österr Zinsabzugsverbots mit sich bringen.