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Justice needs to be seen - Nochmals zur Publizität der Rechtsprechung des BFG

Steuerrecht AktuellUniv. -Prof. Dr. Claus StaringerÖStZ 2021/498ÖStZ 2021, 389 Heft 13 v. 30.6.2021

Marco Laudacher hat sich vor Kurzem in dieser Zeitschrift11 Laudacher, Die Veröffentlichungspraxis des BFG in Verbindung mit komplexen Beschwerdefällen, ÖStZ 2021/382, 294. zu meiner an anderer Stelle22 Staringer, Akte X - Die geheimen Fälle des Bundesfinanzgerichts, AVR 2021, 12. erschienenen Untersuchung der Nichtveröffentlichung von Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts kritisch geäußert. Die Kritik ist dabei in Ton und Inhalt intensiv ausgefallen: Laudacher, den ich ansonsten als Richter und Fachautor sehr schätze, wirft mir ua unsorgfältige Recherche vor und dass ich nur Zweifel am Vorgehen des BFG säen wolle. Insgesamt hätte ich - so Laudacher - zur Sache nichts wesentlich Neues beigetragen. Es erscheint mir angebracht, die wichtigsten der gegen mich33 Laudacher vermischt seine Kritik an meinem Beitrag mit Anwürfen gegen den von mir zitierten, unter einem Pseudonym auftretenden Steuerinsider (Darf’s eh geheim bleiben? SWK 2020, 1322). Da Kritik am Steuerinsider bei mir an der falschen Adresse ist, gehe ich in der Folge darauf nicht weiter ein. gerichteten Kritikpunkte Laudachers in der Folge zurechtzurücken.44Ich bedanke mich bei der ÖStZ für die Möglichkeit des gleichzeitigen Erscheinens dieses Beitrags in der AVR. Dies sollte letztlich auch im Sinne Laudachers sein, der - wie er selbst schreibt - an einer sachlichen Aufarbeitung des Themas interessiert ist.55 Laudacher, ÖStZ 2021/382, 296.

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