Das Regierungsprogramm 2020-2024 sehe in mehreren Punkten Reformen für das Gesellschaftsrecht vor. Im Kapitel Zivil- und Wirtschaftsrecht werde eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts angekündigt, in der Standort- und Industriepolitik die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform vorgesehen und die Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals in Aussicht gestellt. Von manchen Ideen sollte Abstand genommen werden.