Mit der Einführung der Zinsschranke iSd § 12a KStG durch das COVID-19-StMG fielen ab 1. 1. 2021 Zinszahlungen, die eine österr Gesellschaft an ihre ausländische Tochter leiste, potenziell in den Anwendungsbereich dreier Regelungen, die sehr ähnliche Ziele verfolgen und dieselbe Rechtsfolge anordnen: (1.) das Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG, (2.) die Hinzurechnung als Passiveinkünfte iSd § 10a KStG und (3.) auch die Zinsschranke gem § 12a KStG. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor das Zusammenspiel dieser drei Regelungen, deren mögliche kumulative Anwendung sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen und zeigt, wie im Auslegungsweg eine in diesem Zusammenhang drohende juristische Doppelbesteuerung verhindert werden könne.