Die GrESt besteuere nicht nur den Erwerb inländischer Grundstücke, sondern erfasse auch Veränderungen im Gesellschafterbestand von Gesellschaften mit inländischen Grundstücken, um Umgehungen der GrESt zu vermeiden. Eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung der unterschiedlichen Tatbestände für den Wechsel von Gesellschaftern bei Personen- und Kapitalgesellschaften sei das Ziel der Analyse.