Seit 2007 gäbe es eine große Anzahl von Judikaten des VwGH zum Themenkreis, dass eine GmbH oder eine Privatstiftung eine Wohnimmobilie errichtet und danach an den Gesellschafter vermietet. Fraglich sei immer, ob der Vorsteuerabzug für die Gesellschaft gegeben ist. Der VwGH habe seine bisherige Rechtsprechung zusammengefasst, manche Aussagen seien hinterfragenswert.