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Anwendbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung auf ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten (Aigner, SWK 10/2021, S. 663)

Artikelrundschau April 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMag. Franz Proksch/MMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2021/447ÖStZ 2021, 338 Heft 11 v. 2.6.2021

Mit fortschreitender Spezialisierung entstehe bei Verwaltungsgesellschaften/AIFM zunehmend das Bedürfnis, Tätigkeiten auf externe Dienstleister auszulagern. Dabei könnten die von dritter Seite erbrachten Dienstleistungen in den Anwendungsbereich einer Umsatzsteuerbefreiung fallen, wenn die vom EuGH entwickelten Auslagerungsgrundsätze erfüllt werden. Der EuGH werde bald zwei österr Vorabentscheidungsersuchen darüber zu entscheiden haben, ob diese Auslagerungsgrundsätze auch auf die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Software, die spezifische Verwaltungsleistungen erbringt, und auf die Auslagerung steuerlicher Agenden übertragbar sind.

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